AGB
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von
DONEVSKI erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch
wenn
sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer
Gültigkeit der schriftlichen Vereinbarung zwischen DONEVSKI und dem
Besteller.
§ 2 Vertragsabschluss
- An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich DONEVSKI 30 Kalendertage gebunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Der Besteller ist an seinen Auftrag
gebunden. Lehnt DONEVSKI nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang die
Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
- Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
§ 3 Preise, Preisänderungen
- Die Preise sind exklusive der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Berechnung erfolgt nach tatsächlich
verarbeiteten Flächen, wobei alle von einem Rechteckformat abweichenden
Flächen, zum Beispiel Dreiecke, Trapeze, Kreise sowie Rundungen aller
Art,
aufgrund des hohen Verschnitts als volle Fläche, also Länge x Breite, berechnet werden.
- Folien und Lacken wir bis 6 m2 Fläche eine
Pauschale lt. Preisliste zugrunde gelegt. Alle darüber hinausgehenden
Mengen werden nach Aufmaß der tatsächlichen Beschichtung abgerechnet.
Bei der Beschichtung von Kleinscheiben unter
0,35 m2 kann ein Kleinscheibenzuschlag bis zu 30 % berechnet werden.
- Offensichtliche Aufmaßfehler im Angebot,
insbesondere Additionsfehler, bleiben unberücksichtigt, die Abrechnung
erfolgt nach den tatsächlichen Maßen und Mengen.
- Bei stark verschmutzten Scheiben im Außen- und/oder Innenbereich kann ein Schmutzzuschlag je nach Aufwand berechnet werden.
- Alle Scheibenflächen, die bei der
Außendienstberatung nicht oder nur schwer zugänglich sind, so dass kein
exaktes Aufmaß erfolgen kann, werden so gut wie möglich geschätzt und
nach erfolgter
Montage über das Aufmaß genau abgerechnet. Dies
kann gegenüber dem Angebot zu Mehr- oder Mindestpreisen führen.
- Bei Angeboten, die durch Maß- oder sonstige
Angaben des Bestellers zustande gekommen sind, behält sich DONEVSKI eine
Nachberechnung vor, sofern die Angaben sich als unzutreffend
herausstellen oder die für eine einwandfreie Montage notwendigen Gegebenheiten nicht vorhanden sind.
- Eventuell notwendig werdende und erst bei
der Montage feststellbare Zusatzarbeiten, wie zum Beispiel Abbeizen oder
Zusatzversiegelung von Rahmen oder Glasflächen, werden extra berechnet.
Die Mitarbeiter von DONEVSKI sind jedoch
verpflichtet, den Besteller hiervon vor Beginn der Arbeit am jeweils
betroffenen Fenster in Kenntnis zu setzen.
§ 4 Auftragsdurchführung/Lieferzeiten
- DONEVSKI bemüht sich, erteilte und
bestätigte Aufträge schnellstmöglich zu erledigen, was jedoch von der
Witterung sowie vom räumlichen Einsatzplan abhängig ist. Terminwünsche
des Bestellers
werden soweit wie möglich berücksichtigt.
- Falls der vereinbarte Montage- bzw.
Nachbesserungstermin vom Besteller nicht eingehalten wird und die
Montage somit nicht durchgeführt werden kann, ist DONEVSKI berechtigt,
zusätzliche Kosten
für den vergeblichen Fahrt- und Zeitaufwand zu berechnen.
- Kommt DONEVSKI mit der Durchführung des
Auftrages in Verzug, so hat der Besteller schriftlich eine angemessene
Nachfrist – wobei die Witterung bezüglich Außenarbeiten zu
berücksichtigen ist –
von mindestens 2 Wochen zu setzen, nach deren
Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann, wenn DONEVSKI bis dahin die
Leistung nicht erbracht hat.
- Wenn sich vor oder während der Durchführung
des Auftrages herausstellt, dass die Durchführung des Auftrages ganz
oder teilweise nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand
durchführbar
ist, kann DONEVSKI ganz oder teilweise vom
Auftrag zurücktreten und wird somit von der Verpflichtung zur Leistung
frei.
§ 5 Mitwirkung des Bestellers
- Der Besteller ist zur Mitwirkung bei der Durchführung des Auftrages verpflichtet.
- Am Montagetag sind vom Besteller vor Arbeitsbeginn der Mitarbeiter
von DONEVSKI sämtliche Flächen im Montagebereich freizuräumen, die
Monteure von DONEVSKI sind aus
versicherungstechnischen Gründen nicht befugt,
Kundeneigentum wegzuräumen. DONEVSKI ist berechtigt, eventuelle
Wartezeiten gesondert in Rechnung zu stellen.
- Der Besteller ist verpflichtet, bei Beendigung der Montagearbeiten
diese zu überprüfen und den Monteuren von DONEVSKI die Montage auf dem
Lieferschein zu bestätigen. Sofern sich der Besteller
hierzu einer Hilfsperson bedient, ist er
verpflichtet, eine solche auszuwählen, die auch befugt ist, die Abnahme
der Werkleistung als im wesentlichen vertragsgerecht zu erklären.
- Dem Besteller ist bekannt, dass bei Folienmontagen das Material im
Feuchtverfahren aufgebracht wird, um einen dauerhaften Verbund mit dem
Glas zu erreichen. Hierbei ist es unvermeidlich, dass
zunächst Feuchtigkeitseinschlüsse (Blasen)
sichtbar sind. Hierbei handelt es sich nicht um einen Mangel, so dass
der Besteller weder berechtigt ist, deshalb die Abnahme der Werkleistung
zu verweigern,
noch ein Zurückbehaltungsrecht am Werklohn
geltend zu machen oder Mängelbeseitigung zu verlangen. Insoweit liegt
lediglich dann ein nach den Gewährleistungsbestimmungen zu beseitigender
Mangel vor, wenn sich diese Blasenbildung nicht nach spätestens 3 Monaten gegeben hat.
§ 6 Gewährleistung
- Ist die Werkleistung mangelhaft oder fehlen
ihr zugesicherte Eigenschaften oder wird sie innerhalb der
Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft,
liefert DONEVSKI
nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger
Gewährleistungsansprüche des Bestellers Ersatz oder bessert nach.
Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
- Kleine Farbabweichungen bzw. Farbunterschiede der Folien sind
unvermeidlich und stellen keinen Mangel dar. Gleiches gilt hinsichtlich
kleinen Staubeinschlüssen bei Außenmontagen, die aufgrund der
Luftverschmutzung entstehen und nicht zu
Beanstandungen berechtigen, da hierdurch die technischen Daten sowie der
Nutzen des Materials in keiner Weise beeinträchtigt werden. Folien
werden nur in
einer Breite bis 1,52 m produziert, so dass bei
breiteren Glasflächen Nähte unvermeidlich sind und keinen
Qualitätsmangel darstellen.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Tag
der Montage. Für viele Produkte von DONEVSKI gilt eine wesentlich
längere Gewährleistungsfrist, wie sich denn aus dem
jeweiligen Angebot konkret ergibt.
- Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf
DONEVSKI-Produkte sowie auf die Montage dieser Produkte durch
DONEVSKI-eigene Mitarbeiter.
- Offensichtliche Mängel müssen gegenüber den Mitarbeitern von
DONEVSKI unverzüglich geltend gemacht werden, die Mitarbeiter sind zur
Entgegennahme dieser Mängelrüge befugt. Später sichtbar
werdende Mängel müssen ebenfalls unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis, DONEVSKI
schriftlich mitgeteilt werden. Das mangelhafte Werk ist in demjenigen
Zustand, in dem es sich im Zeitpunkt der
Feststellung des Mangels befindet, zur Besichtigung durch DONEVSKI
bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen
schließt jedwede
Gewährleistungsansprüche gegenüber DONEVSKI aus.
- Schlägt die mehrfache Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach
angemessener Frist fehl, kann der Besteller nach Wahl Herabsetzung des
Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
- DONEVSKI steht dafür ein, dass die in seinen Angeboten gemachten
technischen Daten sowie Reduktionswerte des jeweiligen Materials den
Herstellerangaben entsprechen und tatsächlich erreicht
werden. Bei Dekorationsware ist hierbei die
jeweilige Farbechtheit der Ware und die Dekorationsdauer zu
berücksichtigen.
- DONEVSKI steht dem Besteller nach bestem Wissen zur Erteilung von
Auskunft und Rat über die Verwendung seiner Erzeugnisse zur Verfügung.
DONEVSKI haftet hierfür jedoch nur dann nach
Maßgabe des § 7, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.
- Sollten durch Mitarbeiter von DONEVSKI Eigentum des Bestellers
beschädigt werden, so ist dies den Mitarbeitern sofort anzuzeigen und
mit diesen zusammen ein gemeinsames Schadensprotokoll
zu erstellen. Sofern der Schaden erst nach
Abschluss der Montagearbeiten festgestellt wird, ist dieser innerhalb
von 2 Werktagen DONEVSKI anzuzeigen. Spätere Einwände können aus
Haftungsund
Versicherungsrechtlichen Gründen nicht mehr anerkannt werden.
Die Haftung ist jedoch ausgeschlossen, wenn
trotz Aufforderung durch DONEVSKI-Mitarbeiter, Gegenstände vom Besteller
nicht aus dem Montagebereich entfernt oder abgedeckt werden und es
dann bei der Montage zu Schäden kommt.
§ 7 Haftungsbegrenzung
- Schadensersatzansprüche aus positiver
Forderungsverletzung, das Verschulden bei Vertragsabschluss und aus
unerlaubter Handlung sind sowohl gegen DONEVSKI als auch gegen seiner
Erfüllungsbzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der
Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies
gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen,
die
den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
- DONEVSKI haftet nicht für Schäden, die durch falsche Behandlung im
Gebrauch des Materials entstanden sind, wie z. B. Reinigung mit falschen
Mittel, nachträgliches Manipulieren usw. In diesen
Fällen erlischt die Gewährleistung sofort.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die
DONEVSKI aus jedem Rechtsgrund gegenüber dem Besteller jetzt oder
künftig zustehen, behält sich DONEVSKI das Eigentum an den gelieferten
Waren
vor (Vorbehaltsware). Der Besteller darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
- Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die
Vorbehaltsware wird der Besteller auf das Eigentum von DONEVSKI
hinweisen und DONEVSKI unverzüglich benachrichtigen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers – insbesondere bei
Zahlungsverzug – ist DONEVSKI berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine
Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in
der Pfändung der Vorbehaltsware durch DONEVSKI
liegt, – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein
Rücktritt vom Vertrag.
§ 9 Zahlungsbedingungen
- Außendienstmitarbeiter und Monteure von DONEVSKI sind zum Inkasso in bar nur nach schriftlicher Vereinbarung berechtigt.
- Rechnungen von DONEVSKI sind Handwerkerrechnungen und sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
- DONEVSKI behält sich die Ablehnung von Schecks oder Wechseln
ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont-
und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und
sind sofort fällig.
- DONEVSKI ist berechtigt, trotz
anderslautender Bestimmungen des Bestellers Zahlungen zunächst auf
dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Besteller über die Art
der erfolgten Verrechung
informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen
entstanden, so ist DONEVSKI berechtigt, die Zahlung zunächst auf die
Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung
anzurechnen.
- Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
- Ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht des Bestellers ist auf das
dreifache der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten begrenzt, die
zurückbehaltene Summe ist nach erfolgter Nachbesserung
unverzüglich zur Zahlung fällig.
§ 10 Erfüllung und Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit Vollkaufleuten einschließlich
Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der
Sitz von
DONEVSKI, also des Amtsgericht Schwarzenbek bzw.
das Landgericht Lübeck. In allen übrigen Fällen ist Gerichtsstand der
Sitz des Bestellers.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen in diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht
durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit
später
verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmungen